AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der NGK FlexCo GmbH
Marke: ALL IN ONE Gastro Geräte
B2B-Geschäftskunden
Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen,
Leistungen und Angebote der
NGK FlexCo GmbH
Josef-Hauthaler-Straße 19
5071 Wals-Siezenheim
Österreich
handelnd unter der Marke ALL IN ONE Gastro Geräte (nachfolgend „Verkäufer“).
1.2
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB
sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen.
1.3
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
1.4
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss
2.1
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2

Die Darstellung von Waren im Online-Shop, in Katalogen, Prospekten oder sonstigen
Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
2.3
Mit Absendung einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Kaufvertrages ab.
2.4
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Auslieferung der Ware zustande.
2.5
Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen sowie handelsübliche
Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und
die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie
Versand-, Verpackungs-, Transport-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.
3.2
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
3.3
Der Verkäufer akzeptiert die im Online-Shop angegebenen Zahlungsarten.
3.4
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in gesetzlicher Höhe.
Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt:
 Mahnkosten zu verrechnen,
 Inkassokosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen,
 weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
3.5
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen
rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt wurden.

4. Lieferung und Versand
4.1
Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk.
4.2
Angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern
sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
4.3
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.4
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger
unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers
liegen, verlängern die Lieferfrist angemessen.
Hierzu zählen insbesondere:
 Naturkatastrophen,
 Pandemien,
 Streiks,
 Krieg,
 behördliche Maßnahmen,
 Energie- oder Rohstoffmangel,
 Lieferengpässe von Vorlieferanten.
4.5
Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeliefert
werden, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
Lagerkosten können dem Kunden gesondert verrechnet werden.

5. Gefahrenübergang
5.1
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
5.2

Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die
Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht
6.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 UGB zu
untersuchen.
6.2
Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich
anzuzeigen.
6.3
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich
anzuzeigen.
6.4
Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelrüge, gilt die
Ware als genehmigt.

7. Gewährleistung
7.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer zwölf Monate ab Übergabe der
Ware.
7.2
Bei berechtigten Mängeln ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt:
 Nachbesserung vorzunehmen oder
 Ersatz zu liefern.
7.3
Erst wenn die Verbesserung oder der Austausch fehlschlägt oder unzumutbar ist,
stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf Preisminderung
oder Vertragsauflösung zu.
7.4
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Schäden infolge:
 unsachgemäßer Verwendung,

 fehlerhafter Montage,
 natürlicher Abnutzung,
 mangelnder Wartung,
 eigenmächtiger Reparaturen oder Veränderungen.
7.5
Anschlüsse an Strom-, Wasser-, Gas-, Dampf- oder Abwassersysteme dürfen
ausschließlich durch befugte Fachbetriebe erfolgen.
Schäden aufgrund unsachgemäßer Installation begründen keine
Gewährleistungsansprüche.
7.6
Soweit Herstellergarantien bestehen, werden diese ausschließlich vom jeweiligen
Hersteller gewährt.

8. Haftung
8.1
Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus:
 Vorsatz,
 grober Fahrlässigkeit,
 Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
 zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
8.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer ausschließlich für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen,
mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen.
8.4
Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
9.2
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern.
9.3
Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt zur
Sicherung an den Verkäufer abgetreten.
9.4
Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich
bekanntzugeben.
9.5
Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Verkäufer
berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

10. Rücktritt und Stornierung
10.1
Ein Rücktritt des Kunden von einem bereits angenommenen Auftrag bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
10.2
Im Falle einer einvernehmlichen Stornierung ist der Verkäufer berechtigt, eine
angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
Diese beträgt regelmäßig bis zu 30 % des Nettoauftragswertes, sofern der Kunde
keinen geringeren Schaden nachweist.
10.3
Bereits angefertigte Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte Geräte oder
speziell beschaffte Waren sind von einer Stornierung ausgeschlossen.

11. Rechnungskauf über Klarna
11.1

Soweit der Verkäufer Kauf auf Rechnung über Klarna oder einen vergleichbaren
Zahlungsdienstleister anbietet, erfolgt die Abwicklung nach den jeweiligen
Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
11.2
Der Kunde erklärt sich mit einer allfälligen Abtretung der Kaufpreisforderung an den
Zahlungsdienstleister einverstanden.
11.3
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an den jeweiligen
Forderungsinhaber zu leisten.

12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der
Datenschutzerklärung des Verkäufers sowie den Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts
(CISG).
13.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 5071 Wals-Siezenheim, Österreich.
13.3 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart.
13.4 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
13.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

NGK FlexCo GmbH
Marke: ALL IN ONE Gastro Geräte
Josef-Hauthaler-Straße 19
5071 Wals-Siezenheim
Österreich
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer (B2B) und nicht für Verbraucher.