Widerrufsrecht
Kein Rücktrittsrecht für Unternehmer (B2B)
Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) steht ausschließlich Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG zu. Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG – also Personen, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört – sind vom Anwendungsbereich des FAGG ausgenommen und haben kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Bestellungen, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit getätigt werden, können daher nicht zurückgetreten werden.